
- Die Schuldnerberatung wendet sich an alle, die mit ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben
- Beratung und Hilfe bei Verschuldung / Überschuldung
- Öffentlichkeits- und Präventivarbeit
- Anerkennung als geeignete Stelle nach § 305 InsO für die Verbraucherinsolvenzberatung
- Keine Beratung von Selbstständigen möglich
Unser Fachdienst Schuldnerberatung ist aktuell sehr stark ausgelastet, so dass wir neue Klienten nur über eine Warteliste aufnehmen können. Lediglich in „Notfällen“ ist auch ein kurzfristiger Termin möglich. „Notfälle“ sind z.B. eine drohende Räumungsklage wegen Mietschulden, oder eine anstehende Kontopfändung (Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung) oder ähnliches. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu unserem Fachdienst Schuldnerberatung (Frau Meters, Frau Klüß & Frau Ilsemann) auf.
Wir beraten:
- Alle, die mit ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, insbesondere:
- Haftentlassene und deren Familien
- Inhaftierte und deren Familien
- Konsumenten legaler und illegaler Drogen und deren Angehörige
- Familien und Einzelpersonen aus Stadt und Landkreis Göttingen
- Die Beratung von Selbständigen/Gewerbetreibenden ist bei uns leider nicht möglich
Wir bieten:
- Beratung und Hilfe bei Verschuldung / Überschuldung
- Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Aufbau weiterer Hilfsangebote
- Vorbereitung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Wir stehen unter Schweigepflicht
Alle Informationen und Daten, die weitergegeben werden, werden vorher mit dem Ratsuchenden abgesprochen und setzen dessen Einverständnis voraus.
Grundsätze der Beratung
- Der/die Ratsuchende muss von sich aus, nicht auf Drängen Dritter, die Schuldenberatung aufsuchen.
- Er/sie muss unbedingt motiviert sein.
- Alle Schulden müssen erfasst werden.
- Es werden nur Privatschulden und keine Geschäftsschulden bearbeitet.
- Die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation ist offenzulegen, die Ausgabenseite aufzuschlüsseln.
- Während der Dauer der Beratung dürfen keine neuen Schulden entstehen.
Ablauf der Schuldenberatung:
Erstgespräch:
- Darstellung der Überschuldung aus Sicht des Ratsuchenden
- Familien- und Arbeitssituation
- Einnahmen- und Ausgabensituation
- Absprache über Spielregeln
Weiterer Ablauf:
- Sortieren und Überprüfung der Unterlagen
- Klärung der Zuständigkeit: ggf. Rechtsanwälte, Verbraucherzentrale einschalten
- Initiativen zur Existenzsicherung
- Klärung der weiteren Vorgehensweise
- Beratung
- Haushaltsbudgetberatung
- Treuhänderische Geldverwaltung
- Privatinsolvenzverfahren gem. InsO
- Schuldenregulierung etc.
Sollten Sie darüber hinaus Interesse an einer Informationsveranstaltung in Ihrer Einrichtung zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Yvonne Ilsemann, Michaela Meters oder Sandra Klüß.