Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe

Im September 2009 wurde durch Erlass des Niedersächsischen Justizministeriums mit der Wiederaufnahme des Projekts “Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen” in Ergänzung zur Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit vom 19. April 1996, Nds. GVBl. 1996, 215 eine weitere Möglichkeit geschaffen, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verringern. Das Projekt wurde zuvor seit März 2005 bis zum 30. Juni 2007 in den Bezirken der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und Oldenburg, bei der Anlaufstelle Göttingen sogar bis 31.01.2008 erfolgreich erprobt.

Mit der Ladung zum Strafantritt wird durch einen Flyer auf unser Projekt hingewiesen. Wir ermitteln gemeinsam eine realistische Ratenhöhe, sprechen diese mit der Staatsanwaltschaft (Rechtspfleger) ab. Damit die Tilgung der Geldstrafe nicht an der Umsetzung scheitert, begleiten wir während der gesamten Dauer der Ratenzahlung.

Zuständige Mitarbeiter: Andrea Hynek

Den Info-Flyer zu diesem Angebot, incl. aller Kontaktdaten, können Sie hier herunterladen.