Schuldnerberatung

  • Die Schuldnerberatung wendet sich an alle arbeitslosen Menschen aus Stadt und Landkreis Göttingen, die mit ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben
  • Beratung und Hilfe bei Verschuldung / Überschuldung
  • Öffentlichkeits- und Präventivarbeit
  • Anerkennung als geeignete Stelle nach § 305 InsO für die Verbraucherinsolvenzberatung
  • Keine Beratung von Selbstständigen möglich
  • Beratungstermine nur nach vorheriger Vereinbarung

Wir beraten:

  • Alle, die mit ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, insbesondere:
  • Haftentlassene und deren Familien
  • Inhaftierte und deren Familien
  • Konsumenten legaler und illegaler Drogen und deren Angehörige
  • Familien und Einzelpersonen aus Stadt und Landkreis Göttingen
  • Die Beratung von Selbständigen/Gewerbetreibenden ist bei uns leider nicht möglich

Wir bieten:

  • Beratung und Hilfe bei Verschuldung / Überschuldung
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Aufbau weiterer Hilfsangebote
  • Vorbereitung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir stehen unter Schweigepflicht

Alle Informationen und Daten, die weitergegeben werden, werden vorher mit dem Ratsuchenden abgesprochen und setzen dessen Einverständnis voraus.

Grundsätze der Beratung

  • Der/die Ratsuchende muss von sich aus, nicht auf Drängen Dritter, die Schuldnerberatung aufsuchen.
  • Er/sie muss unbedingt motiviert sein.
  • Alle Schulden müssen erfasst werden.
  • Es werden nur Privatschulden und keine Geschäftsschulden bearbeitet.
  • Die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation ist offenzulegen, die Ausgabenseite aufzuschlüsseln.
  • Während der Dauer der Beratung dürfen keine neuen Schulden entstehen.

Ablauf der Schuldnerberatung:

Erstgespräch:

  • Darstellung der Überschuldung aus Sicht des Ratsuchenden
  • Familien- und Arbeitssituation
  • Einnahmen- und Ausgabensituation
  • Absprache über Spielregeln

Weiterer Ablauf:

  • Sortieren und Überprüfung der Unterlagen
  • Klärung der Zuständigkeit: ggf. Rechtsanwälte, Verbraucherzentrale einschalten
  • Initiativen zur Existenzsicherung
  • Klärung der weiteren Vorgehensweise
  • Beratung
  • Haushaltsbudgetberatung
  • Treuhänderische Geldverwaltung
  • Privatinsolvenzverfahren gem. InsO
  • Schuldenregulierung etc.

Sollten Sie darüber hinaus Interesse an einer Informationsveranstaltung in Ihrer Einrichtung zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Yvonne Ilsemann, Michaela Meters oder Sandra Klüß.