
Im September 2009 wurde durch Erlass des Niedersächsischen Justizministeriums mit der Wiederaufnahme des Projekts „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“ in Ergänzung zur Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit vom 19. April 1996, Nds. GVBl. 1996, 215 eine weitere Möglichkeit geschaffen, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verringern. Das Projekt wurde zuvor seit März 2005 bis zum 30. Juni 2007 in den Bezirken der Generalstaatsanwaltschaften Braunschweig und Oldenburg durch die in diesen Bezirken ansässigen „Anlaufstellen für Straffälligenhilfe“ und die jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften erfolgreich erprobt. Bei uns, der Anlaufstelle Göttingen, fand diese Erprobungsphase sogar bis 31.01.2008 sehr erfolgreich statt.
Mit der Ladung zum Strafantritt der Ersatzfreiheitsstrafe wird durch die jeweilige Staatsanwaltschaft ein Info-Flyer versendet, der auf unser Projekt hinweist. Auch dann, nach Erhalt der Ladung zum Strafantritt, lässt sich die Ersatzfreiheitsstrafe also noch vermeiden. Nachdem der Verurteilte Kontakt zu uns aufgenommen hat, ermitteln wir gemeinsam eine realistische Ratenhöhe und sprechen diese mit der Staatsanwaltschaft (Rechtspfleger) ab. Damit die Tilgung der Geldstrafe nicht an der praktischen Umsetzung scheitert, begleiten wir während der gesamten Dauer der Ratenzahlung.
Selbstverständlich müssen Sie nicht warten, bis Sie die Ladung zum Strafantritt bekommen, sondern können sich jederzeit an uns wenden, sobald Ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe per Hauptverhandlungsurteil oder Strafbefehl rechtskräftig ist und Sie nicht in der Lage sind die Strafe in einer Summe fristgerecht zu begleichen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu unserer Kollegin Andrea Hynek auf, die für dieses Projekt zuständig ist.
Den Info-Flyer zu diesem Angebot, incl. aller Kontaktdaten, können Sie
hier herunterladen.
